Im Bereich der Zahnmedizin arbeiten wir nicht nur mit Patienten, deren Krankengeschichte möglicherweise unbekannt ist, sondern haben auch mit einer Vielzahl gefährlicher Stoffe zu tun, die unsere Gesundheit schädigen können.
Risikobewertung, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie die COSHH-Verordnung (Control of Hazardous Health Substances) von 2002 sollen Zahnärzten und Zahntechnikern die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Wenn jedoch jemand persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht ordnungsgemäß trägt oder gar nicht trägt, wird nur er selbst für die unnötige Belastung mit schädlichen Krankheitserregern oder gefährlichen Stoffen verantwortlich gemacht.
In Kombination mit einer Risikobewertung und anderen Kontrollmaßnahmen wird die PSA als letztes Mittel in der Schutzkette angesehen.
Risiko
Das Risiko, während einer Operation Infektionsgefahren ausgesetzt zu sein, ist für Zahnarzthelferinnen ebenso hoch wie für operierende Ärzte. Der Autor geht sogar davon aus, dass aufgrund der Art ihrer Arbeit ein höheres Infektionsrisiko besteht.
Der Umgang mit scharfen und kontaminierten Gegenständen, die Gefahr des Kontakts mit gefährlichen Chemikalien, die Spritzgefahr und die in Mobiltelefonen und anderen aerosolerzeugenden Geräten stets vorhandenen Aerosole setzen Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer einer Vielzahl von Infektions- und Risikofaktoren aus. Zu den bekannten Infektionskrankheiten zählen HIV, HBV, HBC und Herpes B.
Es gibt weitere übertragbare Krankheitserreger, darunter Prionen und Pilze (Leggat et al., 2007). Um dieses Risiko zu minimieren, müssen Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer persönliche Schutzausrüstung tragen. Jede Tätigkeit einer Zahnarzthelferin und eines Zahnarzthelfers ist mit Risiken verbunden und kann das Risiko bei Operationen oder Reinigungsverfahren erhöhen. Zum Schutz von Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfern gibt es geeignete Verfahren und Risikobewertungen. Sie sollten diese Vorschriften einhalten, um die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, Kollegen und sich selbst zu gewährleisten.
Untersuchungshandschuhe
Handschuhe sind Einwegartikel, die den Anwender vor einer möglichen Kontamination durch Blut und andere Körperflüssigkeiten (wie Speichel und Eiter) schützen. Handschuhe können den Patienten auch vor der Verbreitung schädlicher Krankheitserreger durch den Anwender schützen. Sie bieten zwar keinen wirksamen Schutz vor Stichverletzungen, aber einen gewissen Schutz, da scharfe Gegenstände, die durch die Handschuhe dringen und die Haut verletzen, an den Handschuhen „streifen“ können, bevor es zu Verletzungen kommt.
Schutzmaske
Die Gesichtsmaske ist ein Einwegartikel zum Schutz des Bedieners vor dem Einatmen von Aerosolen und Spritzern und sollte bei allen Eingriffen getragen werden. Die Maske muss stets korrekt gemäß den Anweisungen des Herstellers getragen werden. Es ist nicht zulässig, die Maske unter die Nase zu legen, um die Atmung zu erleichtern oder das Beschlagen der Schutzbrille zu verhindern, da die Maske in diesem Fall ihre Wirksamkeit verliert.
Gläser
Schutzbrillen schützen die Augen von Anwendern und Patienten vor schädlichen Aerosolen, Fremdkörpern und Spritzern. Sie sollten bei allen Eingriffen (auch bei Untersuchungen) getragen werden, da die Sonde aus der Hand des Anwenders rutschen und die Augen des Patienten schädigen kann. Eine normale Brille bietet keinen ausreichenden Schutz. Anwender, die ohne Brille nicht gut arbeiten können, sollten bei Bedarf eine Sonnenblende tragen. Manche Schutzbrillen sind Einwegbrillen, viele sind wiederverwendbar. In diesem Fall sind die Dekontaminationshinweise des Herstellers zu beachten.
Kleidung
Bei der Behandlung von Patienten sollte keine persönliche Kleidung getragen werden. Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Diese sollte bei Verschmutzung und selbst dann täglich gewechselt werden. Beim Waschen sollte klinische Kleidung bei 60 °C oder höher gewaschen werden, um Verunreinigungen abzutöten. Kleidung, die im klinischen Umfeld getragen wird, darf außerhalb der Praxis nicht getragen werden.
Lätzchen
Der Lätzchen dient dem Schutz der Kleidung des Patienten vor Spritzern und Spritzern, egal ob es sich um Körperflüssigkeiten oder vom Bediener verwendete Reagenzien handelt. Obwohl die Lätzchen keinen direkten Schutz gegen das Eindringen von Verunreinigungen bieten, handelt es sich dennoch um PSA, da die Kleidung des Patienten während der Operation geschützt werden muss.
Einwegschürze
Bei der Durchführung von Dekontaminationsverfahren, bei denen das Instrument gereinigt wird, sollten Einwegschürzen getragen werden. Diese dienen dazu, die Kleidung des Bedieners vor Spritzern zu schützen, die den Austausch der gesamten Ausrüstung erforderlich machen.