Medizinischer Abfall wird in infektiösen Abfall, schädlichen Abfall, pharmazeutischen Abfall, chemischen Abfall und pathologischen Abfall unterteilt.
Infektiöser Abfall
Bei infektiösem Abfall handelt es sich um medizinischen Abfall, der pathogene Mikroorganismen enthält und das Risiko birgt, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verursachen.
1. Mit Blut, Körperflüssigkeiten und Exkrementen des Patienten verunreinigte Gegenstände, darunter: Wattebäusche , Wattestäbchen , Drainagetampons, Gaze und andere Verbände ; Einweg-Hygieneprodukte, medizinische Einwegartikel und medizinische Einweggeräte; Altkleidung; andere Gegenstände, die durch Blut, Körperflüssigkeiten und Exkremente des Patienten verunreinigt sind.
2. Hausmüll, der von unter Quarantäne gestellten Patienten mit Infektionskrankheiten oder von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten anfällt, die in medizinische Einrichtungen eingewiesen werden.
3. Kulturmedium für Pathogene, Proben und Stämme, Konservierungslösung für Virusstämme.
4. Verschiedene weggeworfene medizinische Proben.
5. Abfallblut und Serum.
6. Medizinische Einwegartikel und medizinische Einweggeräte gelten nach Gebrauch als infektiöser Abfall.
Behandlungsmethode:
1. Sammeln in gelbe medizinische Mülleimer mit Deckel und mit Spezial abdecken gelbe medizinische Müllsäcke Wenn der Behälter zu 3/4 gefüllt ist, wird der Müllsack verschlossen und mit einem speziellen Etikett versehen.
2. Das Pathogen-Nährmedium, die Proben, Stämme und Konservierungslösungen für Virusstämme im mikrobiologischen Labor werden am Produktionsort mit Dampf unter Druck sterilisiert und anschließend als infektiöser Abfall gesammelt.
3. Abfallharn, Pleura- und Aszitesflüssigkeit, Zerebrospinalflüssigkeit und andere Proben können über eine Abwasserbehandlungsanlage direkt in die Kanalisation eingeleitet werden.
4. Entsorgtes Blut, Serum, Stuhlproben und andere infektiöse Abfälle sollten in medizinischen Müllsäcken und abgedeckten medizinischen Mülleimern entsorgt werden.
5. Bluttransfusionsbeutel sollten 24 Stunden nach der Bluttransfusion separat in gelben medizinischen Müllsäcken gesammelt werden.
6. Der Abfall (einschließlich Hausmüll), der von isolierten Infektionspatienten oder mutmaßlich infektiösen Patienten erzeugt wird, sollte dicht in doppellagigen gelben medizinischen Müllsäcken verpackt werden.
Beschädigter Abfall
Beschädigter Abfall bezieht sich auf weggeworfene medizinische scharfe Gegenstände, die den menschlichen Körper stechen oder schneiden können.
1. Weggeworfene scharfe Metallgegenstände wie medizinische Nadeln, Nähnadeln, Akupunkturnadeln, Sonden, Punktionsnadeln und verschiedene Führungsdrähte, Stahlnägel, chirurgische Sägen usw.
2. Weggeworfene scharfe Glasgegenstände wie Deckgläser, Objektträger, Glasampullen, zerbrochene Reagenzgläser.
3. Weggeworfene scharfe Gegenstände oder andere Materialien, wie etwa Einwegpinzetten, Einwegsonden, Einweg-Pipettenspitzen aus Kunststoff usw.
Behandlungsmethode:
1. Beschädigter Abfall (medizinischer scharfer Instrumentenabfall) Gelb Kanülenbehälter mit einem Warnschild für medizinischen Abfall und kennzeichnen Sie die Seite des Behälters mit „beschädigter Abfall“. Hinweis: Wählen Sie einen Behälter für scharfe Gegenstände geeigneter Größe, füllen Sie ihn zu 3/4 und verschließen Sie ihn für den Transport. 2. Der voll beladene Behälter für scharfe Gegenstände fällt dreimal hintereinander senkrecht aus einer Höhe von 1,5 m auf den Betonboden, ohne dass er dabei beschädigt oder durchstochen wird.
Pharmazeutische Abfälle
Unter pharmazeutischem Abfall versteht man abgelaufene, veraltete, verdorbene oder kontaminierte Arzneimittelabfälle.
1. Weggeworfene allgemeine Medikamente wie Antibiotika, rezeptfreie Medikamente usw.
2. Abgesetzte zytotoxische und genotoxische Arzneimittel, einschließlich: krebserregende Arzneimittel wie Azathioprin, Chlorambucil, Cyclosporin, Cyclophosphamid, Selimus Ting, Tamoxifen, Thiotepa usw.; mutmaßlich krebserregende Arzneimittel wie Cisplatin, Mitomycin, Doxorubicin, Phenobarbital usw.; Immunsuppressiva.
3. Zurückgelassene Impfstoffe, Blutprodukte usw.
Behandlungsmethode:
1. Chargen abgelaufener, entsorgter, verdorbener oder kontaminierter Arzneimittelabfälle sollten von der Pharmazeutischen Abteilung gesammelt und registriert und dann an den Hersteller zurückgeschickt oder einer Entsorgungsstelle für gefährliche Abfälle zur Entsorgung übergeben werden. 2. Eine kleine Menge pharmazeutischer Abfälle – einschließlich weggeworfener Fläschchen mit zytotoxischen und genotoxischen Arzneimitteln – kann direkt in medizinische Abfallbeutel und medizinische Abfalleimer für infektiöse Abfälle gegeben werden, sollte aber auf dem Etikett gekennzeichnet werden.
Chemische Abfälle
Unter chemischen Abfällen versteht man chemische Abfälle, die giftig, ätzend, brennbar und explosiv sind.
1. Weggeworfene chemische Reagenzien, die bei medizinischen Bildgebungsexperimenten verwendet wurden. Chemische Desinfektionsmittelabfälle wie Peressigsäure und Glutaraldehyd.
2. Ausrangierte Geräte und Gegenstände, die Schwermetalle enthalten, wie etwa quecksilberhaltige Blutdruckmessgeräte, quecksilberhaltige Thermometer und quecksilberhaltige Gegenstände nach der Verwendung in der Stomatologie usw.
Behandlungsmethode:
Chargen von chemischen Reagenzienabfällen (wie Ethanol, Formaldehyd, Xylol usw.) sollten zur Entsorgung an eine spezialisierte Entsorgungsstelle für gefährliche Abfälle übergeben werden. Wenn medizinische Geräte wie quecksilberhaltige Thermometer und Blutdruckmessgeräte in Chargen verschrottet werden, sollten sie zur Entsorgung an spezialisierte Entsorgungsstellen für gefährliche Abfälle übergeben werden.
Pathologischer Abfall
Unter pathologischem Abfall versteht man menschliche Abfälle und Leichen von medizinischen Versuchstieren, die im Rahmen von Diagnose- und Behandlungsprozessen entstehen.
1. Zurückgelassenes menschliches Gewebe, Organe usw., das bei Operationen und anderen Diagnose- und Behandlungsprozessen entsteht.
2. Gewebe und Leichen von medizinischen Labortieren.
3. Weggeworfenes menschliches Gewebe, pathologische Wachsblöcke usw. nach pathologischer Sektionierung.
4. Die Plazenta von Schwangeren mit Infektionskrankheiten, Verdacht auf Infektionskrankheiten und plötzlich auftretenden Infektionskrankheiten unbekannter Ursache.
5. Ein totgeborener Fötus mit einem Gestationsalter von weniger als 16 Wochen oder einem Fötusgewicht von weniger als 500 Gramm.
Entsorgungsmethode:
Direkt in medizinische Abfallsäcke und bedeckt medizinische Mülleimer . Fetale Überreste und Überreste von Säuglingen werden gemäß den Bestimmungen zur Bestattungs- und Beerdigungsverwaltung in die Verwaltung der Überreste einbezogen. Es ist strengstens verboten, die Überreste von Föten und Säuglingen mit einem Gestationsalter von mehr als 16 Wochen oder einem fetalen Gewicht von mehr als 500 g als medizinischen Abfall zu entsorgen.
Nach der Geburt ist die Plazenta Eigentum der Mutter und darf weder von einer Einheit noch von einer Einzelperson gekauft oder verkauft werden. Vor der Geburt sollten Mütter die Verfahren zur Plazentaverarbeitung bei medizinischen Einrichtungen durchlaufen und diese zur späteren Bezugnahme in ihrer Krankengeschichte einreichen.